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Ehrenamtliche Kfz- u. Hilfsmittelberatung
Rundschreiben über erleichterte Bedingungen zur Aufnahme von Beihilfe berechtigten Beamten etc. in die private Krankenversicherung
Barrierefrei und unbeschwert Reisen

 

Verschiedene Infos

Ehrenamtliche Kfz- u. Hilfsmittelberatung

Unter dem Motto „Anderen Menschen helfen kann auch Spaß machen!“ bietet Johann Helmut Buschmann eine ehrenamtliche Kfz- und Hilfsmittelberatung für Menschen mit Behinderung an.

„Sie brauchen dringend einen neuen Rollstuhl, wollen sich ein Auto zulegen, das genau auf Ihre Behinderung zugeschnitten ist, wissen aber nicht, wer diese Umbauten vornimmt bzw. welche Firma Ihnen bei der Beschaffung eines neuen Rollstuhls hilft? Oder Sie sind durch einen Unfall nun querschnittsgelähmt und glauben die "Welt bricht über Sie zusammen", denn sie wissen nicht, welche Hilfen Ihnen zu stehen? Dann sind Sie hier genau richtig! Johann Buschmann, selbst Rollstuhlfahrer, hat viele Erfahrungen gesammelt, die sicher auch für Sie hilfreich sein könnten. Diese Erfahrungen will Herr Buschmann gerne an Sie weiter geben. Wenn Sie also Hilfe benötigen, stellen Sie Ihre Fragen an Herrn Buschmann ...

... per E-Mail: johannhelmutbus@aol.com oder schauen Sie auf seiner eigenen Homepage ekhb-durmersheim.de.vu vorbei. Dort hat Herr Buschmann schon viele Tipps für Sie notiert, die Ihnen sicher ebenfalls weiter helfen.“

Johann H. Buschmann ist täglich ab ca. 18 Uhr unter der Mobilnummer 0173-3056519 erreichbar. Schriftliche Anfragen nimmt er auch unter der Fax-Nr. 07245-912321 entgegen.

Webseite und Telefonnummern sind anscheinend nicht mehr aktuell. In einem Artikel der Zeitschrift Leben und Weg 1/2006 wird die Webseite des Vereins Mobil mit Behinderung e. V. genannt und als Telefonnummer von Herrn Buschmann +49 (0) 7271 50 50 265 bzw. Telefax +49 (0) 7271 50 50 266.

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Rundschreiben des Finanzministeriums über erleichterte Bedingungen zur Aufnahme von Beihilfe berechtigten Beamten Richtern, Ruhestandsbeamten und deren Angehörigen in die private Krankenversicherung

Der PKV-Verband hat nun erneut eine verbesserte Nachfolgeregelung übermittelt. Zusammenfassend gilt nun im Wesentlichen folgendes:

  1. Versichert werden auch Personen, die sonst aus Risikogründen nicht versichert werden könnten. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  2. Ein auf Grund etwaiger Vorerkrankungen erforderlicher Risikozuschlag darf bei Neuzugang künftig höchstens 30 v.H. des Beitrages betragen.
  3. Die erleichterten Bedingungen gelten für Personen, die erstmals in ein Beamtenverhältnis auf Probe (oder falls ein solches nicht vorausgegangen ist auf Zeit oder Lebenszeit) berufen werden. Sie gelten nicht für Beamte auf Widerruf in Ausbildung (für diesen Personenkreis gibt es beitragsgünstige Ausbildungstarife).
  4. Die erleichterten Bedingungen gelten auch für die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bei der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe vorhanden sind oder später berücksichtigungsfähig werden.
  5. Erneut: Die erleichterten Bedingungen gelten - nun unbefristet - auch für freiwillig in der GKV Versicherte, die am 31. Dezember 2004 Beihilfe berechtigt waren, sowie deren Angehörige, ohne Altersgrenze.
  6. Die erleichterten Bedingungen gelten auch für eine beihilfekonforme private Pflegepflichtversicherung (PPV).
  7. Die Versicherungsanträge der Personen Ziff. 3 und 4 müssen innerhalb einer Frist von längstens sechs Monaten nach Eintritt der jeweiligen Voraussetzungen gestellt werden.

Die Auswahl des Versicherungsschutzes ist eine private Angelegenheit der Beihilfeberechtigten; dabei sollte bedacht werden, dass ein späterer Wechsel des Versicherungsschutzes bei verändertem Risiko schwierig sein kann. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn der Beihilfestelle Art und Umfang des Versicherungsschutzes nachgewiesen wird. Eine rechtzeitige Versicherung wird empfohlen, um nicht gedeckte Risiken zu vermeiden. Wird kein ausreichender Versicherungsschutz abgeschlossen, oder werden z.B. Leistungsausschlüsse bei anderen Unternehmen wegen eines niedrigeren Beitrages in Kauf genommen, können keine über die Regelbeihilfe hinausgehenden Beihilfeleistungen bewilligt werden.

Den Personal verwaltenden Dienststellen wird empfohlen, die neu in ein Beamtenverhältnis berufenen Personen frühzeitig entsprechend zu informieren. Die Broschüren "Dauernde Öffnung für Beamtenanfänger" und "GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV" können bei Bedarf aus dem Internet abgerufen werden (www.pkv.de, Rubrik "Rund um die PKV", Unterrubrik "Was und für Wen?") oder kostenfrei beim PKV-Verband, Postfach 51 10 40, 50946 Köln, angefordert werden. Dieses Rundschreiben wird im Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlicht. Den Ministerien mit eigenen Mitteilungsblättern wird eine entsprechende Bekanntgabe empfohlen.

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Barrierefrei und unbeschwert Reisen

Jetzt gibt es die aktuelle VdK-Broschüre „Kur & Erholung“

Die Frühjahrsreisezeit beginnt. Die VdK-Kur- und Erholungshäuser bieten wieder ein umfangreiches Angebot zu attraktiven Preisen an. Einem sorglosen Urlaub für alle steht nichts im Wege, denn die Häuser sind alle barrierefrei.

Wer Ruhe und Erholung und aktive Freizeit und Geselligkeit sucht, ist in den Kur- und Erholungshäusern des Sozialverbandes VdK genau richtig. Hier können Mitglieder zu erschwinglichen Preisen ihre Seele baumeln lassen. Ob im Sauerland (VdK-Hotel „Zum Hallenberg“), Oberallgäu (VdK-Waldhotel am Christlessee) oder direkt am Rhein (VdK-Haus Oberwinter) – die Häuser in den unterschiedlichen Regionen bieten den Gästen ein abwechslungsreiches Programm.

Die Broschüre „Kur & Erholung“ kann ab sofort kostenfrei bei den Landesverbänden des Sozialverbandes VdK und im Internet unter www.vdk.de/de222 bestellt werden.

Speziell für Rollstuhlfahrer gibt es auch den aktuellen Reiseführer „Handicapped-Reisen Deutschland“ Darin sind zahlreiche barrierefreie Hotels, Ferienwohnungen oder Ferienbauernhöfe aufgelistet. Insgesamt werden 900 Unterkünfte in Deutschland dahingehend beschrieben, ob sie stufenfreie Eingänge oder rollstuhlgerechte Duschen sowie Toiletten haben.

Der Ratgeber kostet 14,80 Euro und kann über den Buchhandel (ISBN 3-926191-25-2) oder beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt e.V., Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/81220, E-Mail: info@cbf-darmstadt.de bestellt werden.

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