Haben Contergangeschädigte Anspruch auf den blauen Parkausweis?
Ja! Wenn ...
... sie außergewöhnlich gehbehindert sind d.h., das Merkzeichen "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
Oder wenn beidseitige "Amelie" oder beidseitige "Phokomelie"
oder sonstige vergleichbare Funktionseinschränkungen oder Blindheit vorliegen.
Dies ergibt sich aus der 45.
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Achtung!
Alle alten nationalen blauen Parkausweise werden Ende 2010 ungülitg!
Ab 1.1.2011 gilt ausschließlich der EU-weite Parkausweis!
Rechtzeitig Ersatz beantragen!
|